Bauunternehmer wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Löhnen verurteilt
Im Ergebnis geführter Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Gera verurteilte das Amtsgericht am 18. August 2021 einen 38-jährigen Bauunternehmer aus Gera wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die Vollstreckung der Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der inzwischen rechtskräftig Verurteilte in der Zeit von Januar bis Dezember 2016 dem Sozialversicherungsträger Beiträge von mehr als 225.000 Euro vorenthielt.
Ihm konnte nachgewiesen werden, dass er in diesem Zeitraum eine Vielzahl von Arbeitnehmern nicht oder nur unzureichend zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Die nicht korrekt zur Sozialversicherung gemeldeten Arbeitnehmer erhielten Schwarzlohnzahlungen.
Außerdem pflegte der Verurteilte zur Verschleierung der Schwarzlohnzahlungen sogenannte Scheinrechnungen in seine Lohnbuchhaltung ein.
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