Zoll online – Pressemitteilungen – Scheinselbstständigkeit in mehreren Fällen

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Ein Jahr und zwei Monate Haftstrafe für Unternehmerin


Zöllner im Einsatz

Das Amtsgericht Bielefeld verurteilte die Inhaberin eines Geflügelzuchtbetriebs in Bielefeld wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsleistungen in 45 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten. Darüber hinaus muss die Frau 80 Sozialstunden ableisten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Wie die Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Bielefeld des Hauptzollamts Bielefeld ermittelten, hatte die Verurteilte von Januar 2015 bis November 2018 mehrere Arbeitnehmer beschäftigt, ohne sie entsprechend zur Sozialversicherung anzumelden.

Die Arbeitnehmer hatten Gewerbe angemeldet und waren als vermeintlich Selbstständige für den Geflügelservicebetrieb tätig. Die Tätigkeiten – überwiegend wurde hier lebendes Geflügel gepackt – wurden von Beschäftigten und Selbstständigen in Teamarbeit verrichtet. Unterschiede gab es hier nicht.

Die verurteilte Frau war ihren “Subunternehmern” auch bei der Erstellung von Rechnungen behilflich. Diese wurden von ihr erstellt und lediglich von den angeblichen Selbstständigen unterschrieben.

Ihre landwirtschaftlichen Auftraggeber zahlten der Beschuldigten einen Stundensatz zwischen 13 und 16 Euro. Ihre “Nachunternehmer” erhielten hiervon elf Euro. “Dies ist bei Weitem nicht ausreichend, um einen Betrieb gewinnbringend zu führen”, so Ralf Wagenfeld vom Hauptzollamt Bielefeld.

Durch dieses Verhalten entstand der Sozialversicherung ein Schaden in Höhe von über 200.000 Euro.

Das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld ist rechtskräftig.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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