Zoll online – Pressemitteilungen – Schmuckstücke zehnmal mehr wert

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Gewerbliche Einfuhr von Altgold verschwiegen

Die Frage nach in der Schweiz gekauften oder als Geschenke erhaltenen Waren verneinten zwei 26- und 29-jährige Männer aus Nordrhein-Westfalen bei der Einreise über das Zollamt Weil am Rhein-Autobahn gegenüber einer Kontrollbeamtin des Hauptzollamts Lörrach. Man habe aus privaten Gründen eine Nacht in Basel verbracht und sei nun wieder auf der Heimfahrt.

Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs stieß die Beamtin mit ihrem Kontrollpartner auf einen Beleg mit Datum vom Vortag über den Kauf verschiedener Schmuckstücke in der Schweiz, allerdings ohne Angabe von Preisen. Als Käufer war namentlich einer der beiden Männer eingetragen. Zunächst nach dem Kaufpreis befragt, gab dieser an, für das aufgelistete Altgold 330 Euro bezahlt zu haben. Die insgesamt sechs Schmuckstücke befanden sich in einer Tasche im Fahrzeug des Autos.

Im Verlauf der weiteren Kontrolle erhärtete sich der Verdacht, dass es sich um eine gewerbliche Einfuhr handelte. In diesem Fall wäre der Mann verpflichtet gewesen, den Schmuck unaufgefordert schriftlich bei der Zollstelle anzumelden und die zollrechtliche Abfertigung zu beantragen. Eine anschließende fachkundige Schätzung der Stücke ergab zudem einen Wert von mehr als 3.600 Euro.

Die anfallenden Einfuhrabgaben in Höhe von 790 Euro wurden erhoben und gleichzeitig gegen den Mann ein Strafverfahren eingeleitet, dessen Ausgang er abzuwarten hat.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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