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Imbissbetreiber zu Freiheitsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Erfurt verurteilte im Mai dieses Jahres einen 52-jährigen Imbissbetreiber aus Erfurt wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. In die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe hat das Gericht eine rechtskräftige Verurteilung aus dem Jahr 2020 wegen des Einschleusens von Ausländern einbezogen.

Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erfurt und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Erfurt konnte dem inzwischen rechtskräftig Verurteilten nachgewiesen werden, dass er in den Jahren 2018 und 2019 mehrere Arbeitnehmer beschäftigt, diese aber nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung angemeldet und zu geringe Beiträge gezahlt hatte. Hierdurch entstand den Sozialversicherungsträgern ein Schaden von über 19.000 Euro.

Ausgangspunkt für die Ermittlungen waren eine Kontrolle des Imbisses und die anschließende Prüfung der Geschäftsunterlagen. Hierbei stieß der Zoll auf Unregelmäßigkeiten in der Buchführung des Mannes. Neben der Freiheitsstrafe hat das Gericht auch die Einziehung von Wertersatz in Höhe der nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge von über 19.000 Euro angeordnet.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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