Zoll online – Pressemitteilungen – Schwarzarbeitskontrollen in Transport

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Blaulicht Deutschland Zoll Dummy Bild Quelle: Zoll.de

Zoll prüft bei bundesweiter Schwerpunktprüfung auch Raum Hessen

Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls am 16. Juli 2021 in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe.

Auch in Nord-, Ost- und Mittelhessen waren 72 Einsatzkräfte des Hauptzollamts Gießen im Einsatz und befragten 151 Fahrer*innen und Beschäftigte in Speditionen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Dabei wurde eine größere Kontrollstelle auf der Autobahn 5 bei Mücke eingerichtet und auf der Bundesstraße 27 bei Bebra sowie auf der Bundesstraße 254 bei Lauterbach/Maar Lkws überprüft.

In Kassel, dem Schwalm-Eder-, dem Werra-Meißner-Kreis und Frankenberg suchten die Zollbeschäftigten Speditionsunternehmen an ihrem Sitz auf und überprüften in den Geschäftsunterlagen die Beschäftigungsverhältnisse von 139 Personen.

“Wir haben es in dieser Branche mit einem breiten Spektrum möglicher Rechtsverstöße zu tun. Solche bundesweiten Schwerpunktkontrollen dienen dazu, diese aufzudecken und so dazu beizutragen, dass ein fairer Wettbewerb stattfindet”, so Michael Bender, der Pressesprecher des Hauptzollamts Gießen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro pro Stunde, der seit 1. Juli 2021 gilt, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Auch Scheinselbstständigkeit ist ein Thema in der Branche.

In sechs Fällen gab es Hinweise, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wurde. Bei sieben Fahrern bestand der Verdacht auf Sozialleistungsbetrug. Bei weiteren sieben Unternehmen waren Arbeitskräfte nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet und bei zwei Fahrern gehen die Ermittler*innen Hinweisen auf Scheinselbstständigkeit nach.

Insgesamt waren 129 Speditionsunternehmen von den Kontrollen betroffen. Bei vielen davon erfolgen noch weitergehende Prüfungen der Geschäftsunterlagen.

Auf der Autobahn 5 endete die Fahrt eines 46-jährigen Russen mit seiner vorläufigen Festnahme. Er hatte einen vorläufigen Aufenthaltstitel für Spanien, aber keine Arbeitserlaubnis für Deutschland. Er arbeitete jedoch seit einem knappen Jahr für eine deutsche Firma in Nordrhein-Westfalen.
Auch in Osthessen ging der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein türkischer Fahrer ins Netz, der ein Visum für Polen besaß, das aber nicht zur Arbeit in Deutschland berechtigte.

In beiden Fällen wurden wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts die Ausländerbehörden eingeschaltet. Beide Männer müssen mit einer Ausweisung rechnen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Quelle: Zoll.de

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