Zoll online – Pressemitteilungen – Schwerpunktkontrolle von Gaststätten und Freizeitvereinen

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Aktion im Stadtteil Mannheim-Neckarstadt

Nachdem die Polizei im Bereich Mannheim-Neckarstadt-West bei Kontrollen von Gastronomiebetrieben in der Vergangenheit wiederholt Verstöße gegen einschlägige Rechtsvorschriften festgestellt hatte, fand am Donnerstag, dem 24. März 2022, zwischen 16:00 und 23:00 Uhr in Gaststätten dieses Stadtteils eine gemeinsame Kontrollaktion von Polizei, Zoll und Ordnungsdienst der Stadt Mannheim statt.

An den Kontrollen waren neben 39 Polizeibeamten auch zwölf Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe sowie Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes beteiligt.

Insgesamt wurden bei der Aktion 29 Gastronomiebetriebe und 126 Personen nach ganzheitlichen Gesichtspunkten überprüft. Hauptaugenmerk lag dabei neben der Feststellung gaststätten- und gewerberechtlicher Verstöße und der Einhaltung geltender Corona-Bestimmungen auch auf der Überprüfung der Beschäftigungsverhältnisse nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Dabei konnten unter anderem aufgrund eines festgestellten Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz circa zwölf Kilogramm Tabak beschlagnahmt werden. Weiterhin wurde ein Betrieb vor Ort geschlossen, da der Besitzer keine Gaststättenkonzession vorweisen konnte. Nach Feststellung eines Falles von illegalem Glücksspiel wurde darüber hinaus ein Glücksspielautomat beschlagnahmt.

Die weiteren Ergebnisse im Einzelnen:

  • 23 gaststättenrechtliche Verstöße (wie zum Beispiel Verstöße gegen das Landesnichtraucherschutzgesetz)
  • 17 brandschutzrechtliche Verstöße
  • zwölf Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz
  • ein Mindestlohnverstoß
  • fünf Hinweise auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialabgaben)
  • sieben Fälle von Leistungsmissbrauch (ungerechtfertigtes Beziehen von Sozialleistungen)
  • fünf Hinweise auf Meldepflicht-/Sofortmeldepflichtverletzungen
  • zwei Aufzeichnungspflichtverletzungen (Stundenaufzeichnungen wurden nicht geführt)
  • vier Verstöße gegen die Spielverordnung sowie ein weiterer Fall von illegalem Glücksspiel
  • drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • drei Verstöße gegen die Corona-Verordnung
  • eine weitere fehlende Gaststättenkonzession

Die weiteren Ermittlungen sowie die abschließende Sachbearbeitung erfolgen durch die jeweils zuständigen Stellen.

Das Ergebnis der Aktion wurde durch die erfolgreiche Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen ermöglicht und zeigt die Bedeutung solcher Maßnahmen hinsichtlich der künftigen Einhaltung der einschlägigen Vorschriften durch die Gastronomiebetriebe. Derartige Kontrollen in diesem Bereich werden auch künftig fortgesetzt.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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