Zoll online – Pressemitteilungen – Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 120.000 Euro nicht abgeführt

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Inhaber eines Pizzalieferdienstes zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Freiburg hat den Inhaber eines Pizzalieferdienstes mit Sitz in Freiburg wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach am Standort Freiburg kam dem Inhaber des Lieferdienstes durch eine nächtliche Polizeikontrolle zweier Pizzalieferanten auf die Spur, da diese sozialversicherungsrechtlich nicht angemeldet waren. Im Zuge der Ermittlungen konnte nachgewiesen werden, dass der Verurteilte im Zeitraum von Januar 2018 bis Juni 2019 einen Teil seiner Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Bei mindestens einem Arbeitnehmer wurde der Mindestlohn unterschritten.

Die Gegenüberstellung der Öffnungszeiten und der gemeldeten Arbeitsstunden ergaben ein auffälliges Missverhältnis. In dem genannten Zeitraum hätte nach den offiziellen Meldungen zur Sozialversicherung während der überwiegenden Öffnungszeiten lediglich ein Arbeitnehmer in dem Pizzalieferservice beschäftigt sein können. Der Lieferservice, der täglich zwölf Stunden geöffnet war und über mehrere Fahrzeuge verfügte, hätte aber die angebotenen Leistungen ohne weitere Beschäftigte überhaupt nicht erbringen können.

Den Sozialkassen entstand dadurch ein Schaden in Höhe von etwa 120.000 Euro, welcher durch den Inhaber des Pizzalieferdienstes nachentrichtet werden muss. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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