Zoll online – Pressemitteilungen – Verbotener Spazierstock im Handgepäck

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Zollkontrolle am Nürnberger Flughafen


Stockdegen

Einen Spazierstock mit verbotenem Innenleben stellten Zöllner bereits Ende August 2021 am Nürnberger Flughafen sicher.

Eine dreiköpfige Familie war über die Türkei aus Nigeria eingereist und ging mit ihrem Gepäck durch den grünen Kanal für nicht anmeldepflichtige Waren. Sie wurden dennoch einer Kontrolle durch die Zöllner unterzogen, die feststellten, dass sich im Handgepäck ein ganz besonderer Spazierstock befand. Denn schraubt man den Knauf des Stocks ab, kommt eine 30 Zentimeter lange Klinge zum Vorschein.

Weil sie einen harmlosen Alltagsgegenstand vortäuschen, fallen sogenannte Stockdegen unter das Waffengesetz und sind in Deutschland verboten.

Die 34-jährige Reisende gab an, den Stock in Nigeria geschenkt bekommen zu haben. Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren wegen Bannbruchs (Einfuhr verbotener Gegenstände) und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Der Stockdegen wurde sichergestellt.

Der Sachverhalt wurde zur weiteren Bearbeitung vom Hauptzollamt Nürnberg an das Zollfahndungsamt München – Dienstsitz Nürnberg – übergeben.

Quelle: Zoll.de

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