Zoll online – Pressemitteilungen – Zöllner stoßen in zwei Fällen auf nicht angemeldetes Bargeld

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Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet

Bei der Kontrolle einer Reisenden, mit Wohnsitz in Polen, im ICE aus der Schweiz am ersten Novemberwochenende fanden Zollbeamte des Hauptzollamts Lörrach Bargeld in Höhe von rund 32.300 Euro und zwei Goldringe im Wert von 3.000 Euro, welche durch die Reisende nicht angemeldet wurden.

Die Frage nach anmeldepflichtigen Waren verneinte die Frau. Auf Nachfrage der Beamten, woher die getragenen Ringe der Frau stammten, gab die Reisende an, dass diese ein Geschenk eines Schweizer Freundes seien. Auch fragten die Zollbeamten die 33-Jährige, ob sie Barmittel mit sich führt. Dies verneinte die Frau zuerst zögernd, gab aber dann doch zu, etwa 8.000 Euro Bargeld dabeizuhaben.

Aufgrund der zögerlichen Antwort zählten die Beamten das Bargeld nach und stellten fest, dass es sich um 11.800 Euro handelte. Bei der anschließenden Kontrolle ihres Reisegepäcks entdeckten die Zöllner in einem Schuh weitere 19.700 Euro, eingewickelt in einem Strumpf. Auch im Rucksack der Dame wurden die Beamten fündig und fanden nochmals Bargeld in Höhe von 750 Euro. Insgesamt kamen die Zöllner auf rund 32.300 Euro.

Gegen die Frau leiteten die Beamten zum einen ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung der Ringe bei der Einfuhr und zum anderen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verdachts der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nichtanmeldung von Barmitteln ein. Die Einfuhrabgaben für die Ringe in Höhe von 650 Euro musste sie nachbezahlen. Für das zu erwartende Bußgeld wegen der Nichtanmeldung des Bargelds wurde eine Sicherheit von 8.400 Euro erhoben.

Ähnliches trug sich auch bei einer Pkw-Kontrolle am Zollamt Weil am Rhein-Autobahn zu. In einem aus Deutschland ausreisenden Pkw fanden Zollbeamte des Hauptzollamts Lörrach Bargeld in Höhe von 28.200 Euro, welches durch den französischen Fahrer nicht angemeldet wurde.

Die Frage nach anmeldepflichtigen Waren und Barmitteln verneinte der Fahrer. Er sei geschäftlich in Deutschland gewesen und sei nun auf dem Nachhauseweg nach Frankreich. Bei der anschließenden Kontrolle fanden die Zöllner in einer Ablage neben dem Lenkrad ein Bündel mit zwanzig 100-Euro-Scheinen. Den Beamten gab der Mann daraufhin an, dass dies sein komplettes Bargeld wäre. Im weiteren Verlauf der Durchsuchung des Autos entdeckten die Zöllner hinter der Verkleidung im vorderen Bereich des Wagens ein weiteres in medizinische Masken gehülltes Bündel mit 100-Euro-Scheinen. Auch im hinteren Bereich des Wagens in einer Herrenhandtasche und einem Kulturbeutel wurden die Zollbeamten fündig.

Insgesamt kamen die Zöllner auf 28.200 Euro, welche in 100- und 50-Euro-Scheinen aufgeteilt war. Auf Nachfrage, woher das Geld stammt, gab der 35-Jährige an, dass es sich um sein privates Bargeld handelt und er dies aus Angst vor Diebstahl in seinem Fahrzeug verteilte.

Auch hier leiteten die Beamten gegen den Fahrer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verdachts der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nichtanmeldung von Barmitteln ein. Als Sicherheit für das zu erwartende Bußgeld wurden 7.330 Euro erhoben.

Reisende, die nach oder von Deutschland ein- oder ausreisen, müssen beim Grenzübertritt mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr anmelden. Zu Barmitteln zählen unter anderem Bargeld, Schecks, Aktien oder auch Sparbücher.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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