Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll beteiligt sich an Shisha-Bar-Kontrollen

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Fast 300 Tabakdosen sichergestellt und bei jedem zweiten Beschäftigten Verstöße aufgedeckt


Zollkontrolle in einer Shisha-Bar

Am 4. September 2021 hat sich der Zoll an der Kontrolle von acht Shisha-Bars im Kölner Stadtgebiet unter Leitung des Ordnungsdienstes der Stadt beteiligt. Von den frühen Abendstunden bis in die Nacht hinein waren knapp 30 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Aufgeteilt in zwei Teams wurden die Objekte in mehreren Durchgängen zeitgleich geprüft.

“In beinah jeder Bar hatten wir einen Treffer und haben insgesamt fast 300 Tabakdosen sichergestellt. Ein Barbetreiber hatte versucht, seinen Tabakvorrat im Keller unter dem Zubehör für Wasserpfeifen zu verstecken. Gegen die betroffenen Barbetreiber wurden noch vor Ort Ermittlungsverfahren eingeleitet und sie werden demnächst Anhörungsschreiben der Straf- und Bußgeldstelle erhalten”, so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

Für Aufsehen sorgte ein Angestellter einer Shisha-Bar, der beim Eintreffen der Einsatzkräfte das Objekt mit einem Korb voller Tabakdosen schnell durch einen Nebeneingang verlassen wollte. Die aufmerksamen Zöllnerinnen und Zöllner konnten ihn wieder in die Bar zurückbegleiten.

Zudem wurden in den Shisha-Bars 25 angetroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft. Nach bisherigen Erkenntnissen besteht in vier Fällen der Verdacht, dass der Barbetreiber diese nicht oder falsch zur Sozialversicherung gemeldet hat. Bei acht befragten Angestellten gibt es konkrete Hinweise darauf, dass der aktuelle Mindestlohn von 9,60 Euro nicht gezahlt wird.

“Bei der Zusammenstellung der Prüfungsobjekte für den Einsatz hat auch unsere Finanzkontrolle Schwarzarbeit Shisha-Bars gemeldet, zu denen uns anonyme Hinweise auf Schwarzarbeit und Mindestlohnunterschreitung vorlagen. Dass wir bei jedem zweiten Beschäftigten Verstöße aufgedeckt haben, macht die Notwendigkeit weiterer Kontrollen deutlich”, so Ahland weiter.

Quelle: Zoll.de

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