Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll deckt illegale Beschäftigung auf

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®

Arbeitnehmer ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen

Am 10. März 2023 haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der Kontrolle einer Kolonne von Hähnchenfängern beim Ausstallen eines Hähnchenstalls in der Grafschaft Bentheim einen illegal beschäftigten Arbeiter angetroffen.

Die Ermittler wollten bei der Kontrolle überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.

Dabei trafen die Beamten einen georgischen Arbeitnehmer an. Bei der anschließenden Personenüberprüfung stellten die Ermittler fest, dass dieser keinen Aufenthaltstitel besaß, der ihm die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt.

Der Mann hat durch die rechtswidrige Arbeitsaufnahme sein dreimonatiges Aufenthaltsrecht verwirkt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Vom zuständigen Ausländeramt erhält er eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage, Deutschland bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen.

Gegen den Arbeitgeber des georgischen Arbeitnehmers wurde ein Bußgeldverfahren wegen illegaler Ausländerbeschäftigung eingeleitet.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

https://wertheim24.de/faktencheck-tauben-sind-keine-ratten-der-luefte/

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*