Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll findet bei Kontrolle knapp 28.000 Euro

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®

Kontrollbeamte des Hauptzollamts Hamburg stellen Bargeld sicher

Im Rahmen eines Streifendienstes kontrollierten Beamte des Zolls bereits letzte Woche am 25. November 2021 ein privates Fahrzeug mit belgischen Kennzeichen auf dem Rastplatz Hamburg-Stillhorn.

“Im Verlauf der Kontrolle wurden die zwei Insassen nach mitgeführten Waren befragt,” erläuterte Oliver Bachmann vom Hauptzollamt Hamburg. “Tatsächlich wurde das Mitführen von 15.000 Euro Bargeld zum Zweck eines Autokaufs in der Hamburger Innenstadt angegeben. Die weitere Durchsuchung des Fahrzeugs brachte jedoch noch zusätzliche 12.490 Euro zum Vorschein. Spontan wurde auch für dieses Bargeld eine Begründung geliefert. Auch hier sollte ein Fahrzeug in Hamburg für einen Bekannten erworben werden,” führte Bachmann aus.

Da recht konkrete Angaben zu dem ersten Kaufinteresse gemacht wurden, überprüften die Beamten die vermeintlichen Verkaufsangaben. Das Ergebnis war jedoch negativ. Daraufhin wurde für die weiteren Ermittlungen das Zollfahndungsamt Hamburg hinzugezogen. Weil der gesamte Sachverhalt doch sehr konstruiert klang, wurden ein Clearingverfahren eingeleitet und das Bargeld sichergestellt. Die entsprechenden Ermittlungen dauern noch an.

Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen an Grenzen und im Landesinnern die Einhaltung der Anmeldepflicht. So müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr auf Befragen mündlich angezeigt werden. Bei Reisen aus einem oder in ein Drittland müssen Reisende die Barmittel sogar von sich aus anmelden. Zu Barmitteln zählen unter anderem Bargeld, Schecks, Aktien oder auch Sparbücher.

Verstöße gegen die Anmeldepflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden.

Im Clearingverfahren kann beispielsweise geklärt werden, ob die Angaben des Beteiligten schlüssig belegt werden können. Ergeben sich dabei jedoch Hinweise darauf, dass die Barmittel aus Straftaten stammen könnten, so werden die Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

Faktencheck: Tauben sind keine Ratten der Lüfte!

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*