Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll prüft fleischverarbeitende Betriebe in Freiburg und im Raum Offenburg

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Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Fleischwirtschaft

Am 9. November 2021 überprüften insgesamt 36 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach in Freiburg und im Raum Offenburg parallel insgesamt neun Betriebe der Fleischwirtschaft. Dazu wurden mehr als 100 in den Unternehmen angetroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und Einsicht in die Geschäftsunterlagen der Firmen genommen.

Die Prüfung war Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung der Branche, bei welcher die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns (9,60 Euro je Stunde) und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern im Fokus stand.

In den beiden geprüften Freiburger Unternehmen ergaben sich zunächst keine Hinweise auf Regelverstöße, allerdings werden hier noch Arbeitsaufzeichnungen und Lohnabrechnungen ausgewertet.

Im Raum Offenburg lassen die Angaben jeweils eines Beschäftigten aus zwei Betrieben vermuten, dass der ihnen gesetzlich zustehende Mindestlohn unterschritten und im Zuge dessen auch die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt wurden. Einige Arbeitnehmer führten ihre Ausweispapiere nicht mit, wozu sie gesetzlich verpflichtet waren. Und im Fall von fünf Arbeitnehmern sind die Sofortmeldungen an die Sozialkassen bei Arbeitsaufnahme nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) wurde in der Fleischindustrie ein Verbot von Werkverträgen sowie von Leiharbeit eingeführt. Das bedeutet, dass seit dem 1. Januar 2021 in der gesamten Verarbeitungskette der Fleischindustrie (Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) weder Arbeitnehmer von Dritten noch Selbstständige tätig sein dürfen und seit dem 1. April 2021 auch keine Leiharbeitnehmer mehr überlassen werden dürfen. In keinem der neun geprüften Betriebe konnten Leiharbeiter oder Selbstständige festgestellt werden.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch. Dies auch als präventive Maßnahme und um die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu senken.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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