Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll prüft Großbaustellen in Krefeld und Mönchengladbach

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Bundesweite Schwerpunktprüfung


Kontrollkräfte bei Baustellenüberprüfung

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Krefeld war zusammen mit Kräften der Kreisordnungsbehörde Viersen sowie der Bezirksregierung Düsseldorf am 26. April 2022 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe im Großeinsatz.

Auf zwei Großbaustellen befragten die 52 Zöllner*innen der FKS Krefeld und Mönchengladbach insgesamt 218 Personen aus 63 Unternehmen und führten insgesamt 54 Geschäftsunterlagenprüfungen vor Ort durch.

Dabei wurden fünf Verstöße wegen der Nichtzahlung des Mindestlohns festgestellt. In sechs Fällen besteht der Verdacht der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie in zwei Fällen der Verdacht des Betrugs wegen Leistungsmissbrauchs.
Bei drei Personen aus Albanien lagen weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis vor. Somit waren sie “illegal” aufhältig und beschäftigt. Die Männer wurden zur weiteren Klärung vernommen und werden nun vom zuständigen Ausländeramt aufgefordert, unverzüglich aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen.

Bei einem weiteren Arbeitnehmer lag zwar eine Aufenthaltserlaubnis vor, jedoch keine Arbeitsgenehmigung. Hier wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Aufnahme einer Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung eingeleitet. Gegen den Arbeitgeber wurde ein Verfahren wegen Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung eingeleitet.

Die Kräfte der Bezirksregierung Düsseldorf überprüften den Arbeitsschutz auf der Baustelle. Die dabei festgestellten Arbeitsschutzverstöße, überwiegend bedingt durch individuelles Fehlverhalten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, konnten mit den jeweiligen Unternehmen sowie der Bauleitung vor Ort geklärt werden. Die allgemeine Ordnungsbehörde des Kreises Viersen stellte keinerlei Beanstandungen fest.

Der Mindestlohn in der Baubranche

Im Bauhauptgewerbe gilt aktuell der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde. In manchen Branchenzweigen, wie beispielsweise im Elektrohandwerk (12,90 Euro je Stunde) sowie im Gerüstbauhandwerk (12,55 Euro je Stunde), sind spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen.

Die Pflichten der Arbeitgeber

Unabhängig von den branchenspezifischen Regelungen zum Mindestlohn ergibt sich aufgrund der branchenspezifischen Rahmentarifverträge für das Bauhauptgewerbe sowie das Dachdecker- und Gerüstbauerhandwerk die Verpflichtung zur Zahlung von Überstundensätzen, darüber hinausgehenden Entlohnungsbestandteilen (wie Zuschläge für Arbeiten zu besonderen Zeiten, Erschwerniszuschläge und Sondervergütungen), Urlaubsentgelt und -geld sowie die Gewährung von Urlaub und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen. Bei dem Baugewerbe handelt es sich zudem um einen Wirtschaftszweig, für den die besonderen Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren gelten. Darüber hinaus besteht im Baugewerbe die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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