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Border Patrol Customs Guard Boat  - oberaichwald / Pixabay
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Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führten am 24. September 2022 im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch.

Die mehr als 2.400 eingesetzten Zöllner*innen befragten insgesamt über 4.200 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und überprüften mehr als 500 Arbeitgeber, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren. Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle.

Bereits vor Ort leiteten die Beschäftigten des Zolls aufgrund des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch fünf Strafverfahren sowie knapp 30 Ordnungswidrigkeitenverfahren, insbesondere wegen Verletzung der Meldepflicht und des Nichtmitführens von Ausweispapieren ein.

In mehr als 1.500 Fällen bedarf es weiterer Ermittlungen. Dabei handelt es sich in rund 800 Sachverhalten um sich nun anschließende Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.

Die regionalen Ergebnisse der einzelnen Dienststellen können Sie den bereits veröffentlichten Pressemitteilungen entnehmen, die Sie im Presseportal finden. Zudem stehen die Pressestellen der Hauptzollämter für Auskünfte zur Verfügung.

Presseportal

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument, insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, darstellt.

Mit ihren kontinuierlichen und risikoorientierten Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zuungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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