Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll warnt vor illegalem Silvesterfeuerwerk

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®

Bei Verstößen gegen Einfuhrverbote drohen Strafverfahren

“Allein am Nikolaustag zogen Kontrollkräfte des Hauptzollamts Hamburg über 66 Kilogramm Pyrotechnik aus dem Verkehr. Die Feuerwerkskörper sollten im Postverkehr unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden”, stellte Oliver Bachmann, Pressesprecher des Hauptzollamts Hamburg, fest. Die weiteren Ermittlungen zu den insgesamt acht Sendungen hat das Zollfahndungsamt Hamburg übernommen.

Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt.

Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Knaller lebensgefährliche Folgen. Daneben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Feuerwerkskörper über einen Online-Shop bestellt oder selbst im Ausland gekauft und nach Deutschland eingeführt werden.

Stephan Meyns, Pressesprecher des Zollfahndungsamts Hamburg, sagt dazu: “Mit illegalem Feuerwerk gefährdet man nicht nur massiv die eigene Gesundheit, man riskiert unter Umständen sein Leben und das Unbeteiligter. Darüber hinaus werden Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz auch strafrechtlich verfolgt.”

Bei Verstößen wird durch den Zoll stets ein Strafverfahren eingeleitet. Ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

Faktencheck: Tauben sind keine Ratten der Lüfte!

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*