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Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 17. Oktober 2022 überprüften Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Pizzeria.

In der Küche arbeiteten zwei Männer aus Indien. Beide besaßen keine Arbeitserlaubnis. Einer von ihnen hätte bereits 2019 das Bundesgebiet verlassen müssen. Er wurde festgenommen, die Pass- beziehungsweise Aufenthaltspapiere wurden eingezogen.

Arbeitnehmer aus Drittstaaten benötigen für eine Arbeitsaufnahme in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Die zuständige Ausländerbehörde entscheidet jetzt über den weiteren Verbleib der beiden Männer im Alter von 27 und 32 Jahren.

Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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