Zoll online – Pressemitteilungen – Zwei auf einen Streich

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Blaulicht Deutschland Zoll Dummy Bild Quelle: Zoll.de

Doppelter Fahrzeugeinfuhrschmuggel aus der Schweiz aufgedeckt

In der Nacht vom 31. August zum 1. September 2021 kontrollierten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Karlsruhe zwei aus der Schweiz über Frankreich kommende Kleintransporter mit Fahrzeuganhängern am Grenzübergang Iffezheim.

Die Fahrer, zwei ukrainische Staatsangehörige im Alter von 24 und 35 Jahren, transportierten auf ihren Fahrzeuganhängern je zwei gebrauchte Pkws, die in der Schweiz erworben wurden. Für alle vier Fahrzeuge konnten die Fahrer keine Zollbelege vorlegen.

Aufgrund der Sachlage war davon auszugehen, dass beide Fahrer beabsichtigten, die Fahrzeuge in der Europäischen Union abzusetzen und die dabei fälligen Einfuhrabgaben einzusparen. Damit bestand der Verdacht des Einfuhrschmuggels und dadurch der Hinterziehung von Einfuhrabgaben. Gegen die Fahrer wurden jeweils Strafverfahren eingeleitet und insgesamt Abgaben in Höhe von rund 1.600 Euro (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) erhoben. Darüber hinaus wurde die Sicherheit für die zu erwartende Strafe in gleicher Höhe festgesetzt. Nach Begleichen der Abgabenschuld konnten beide Personen ihre Reise fortsetzen.

“Beide Straftaten stehen in einem Zusammenhang. Die Vorgehensweise, in der Schweiz gekaufte Fahrzeuge über Frankreich nach Deutschland zu transportieren, ist uns durch vergangene Feststellungen bereits bekannt”, so Robert Pfütze, Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege. “Dadurch versuchen die Täter, die intensiveren Kontrollen an der deutsch-schweizerischen Grenze zu umgehen.”

Die Schweiz ist nicht Teil der Europäischen Union und somit Drittland. Waren, die aus einem Drittland in das Bundesgebiet und somit in die Europäische Union eingeführt werden, sind grundsätzlich beim Zoll anzumelden und gegebenenfalls zu verzollen.

Quelle: Zoll.de

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