Zoll online: Vom Hotelzimmer in die Abschiebehaft

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Fünf Personen mit gefälschten Identitätskarten entdeckt

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Krefeld traf am 17. August 2022 in einem Mönchengladbacher Hotelbetrieb auf fünf illegale Arbeitnehmer. Drei Frauen und zwei Männer aus Moldau wiesen sich mit gefälschten rumänischen Identitätskarten aus. Die angeblichen rumänischen Staatsbürger waren nicht zur Arbeitsaufnahme in Deutschland berechtigt, sodass bereits vor Ort gegen sie Strafverfahren wegen illegaler Arbeitsaufnahme und Urkundenfälschung eingeleitet wurden.

Die illegalen moldauischen Arbeitnehmer wohnten in dem Hotel. In ihren Zimmern befanden sich ihre echten moldauischen Pässe sowie größere Summen Bargeld, das auf Anordnung eines Richters für zu erwartende Straf- beziehungsweise Bußgelder eingezogen wurde.

Die gefälschten rumänischen Identitätskarten waren von sehr guter Qualität und nur schwer als Fälschungen zu erkennen. Sie wurden durch die Beamten sichergestellt und eingezogen.

Die Moldauer wurden vorläufig festgenommen und dem Polizeigewahrsam zugeführt. Im Nachgang wurden sie einem Richter vom Amtsgericht Mönchengladbach vorgeführt. Dieser ordnete für alle fünf Personen die Abschiebehaft an.

“Moldauische Staatsangehörige dürfen sich zu touristischen Zwecken für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen im Bundesgebiet aufhalten”, so Diana Hommes, Pressesprecherin des Hauptzollamts Krefeld. “Nehmen sie jedoch eine Arbeit ohne die erforderliche Erlaubnis in Deutschland auf, erlischt das Aufenthaltsrecht als Tourist. Damit gelten sie dann als illegal aufhältig und beschäftigt”, so Hommes weiter.

Weitere Ermittlungen durch die FKS Mönchengladbach dauern noch an.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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