Fall Amy Lopez: 32 Jahre nach dem Mord beginnt in Koblenz der Prozess
Koblenz. Mehr als drei Jahrzehnte blieb der gewaltsame Tod der amerikanischen Touristin Amy Lopez ungeklärt. Nun erreicht der spektakuläre Cold Case eine neue Phase. Am 18. August 2026 beginnt vor dem Landgericht Koblenz der Prozess gegen einen 81-jährigen Deutschen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor.
Die heute verfügbaren DNA-Methoden brachten nach Jahrzehnten den entscheidenden Durchbruch. Doch die Ermittlungen umfassen weit mehr als eine einzelne Spur. Die Staatsanwaltschaft stützt den Tatverdacht inzwischen auf mehrere Ergebnisse. Zudem ließ der Angeklagte die Tat nach Angaben der Behörde über seinen Verteidiger pauschal einräumen.
Prozess im Fall Amy Lopez startet am 18. August
Die 14. große Strafkammer des Landgerichts Koblenz hat die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Prozess soll am Dienstag, 18. August 2026, um 9.30 Uhr in Saal 128 beginnen.
Das Gericht hat außerdem weitere Termine für den 20., 26. und 28. August vorgesehen. Im September soll die Verhandlung am 1., 3., 7. und 9. September fortgesetzt werden.
Damit steht der Fall Amy Lopez fast 32 Jahre nach dem Verbrechen erstmals im Mittelpunkt eines Mordprozesses.
Amy Lopez reist 1994 durch Europa
Amy Lopez war 24 Jahre alt und kam aus den USA. Im Jahr 1994 unternahm die junge Frau eine Europareise. Dabei besuchte sie auch Koblenz.
Am Morgen des 26. September 1994 wollte sie die Festung Ehrenbreitstein besichtigen. Außerdem plante sie nach Erkenntnissen der Ermittler, in der dortigen Jugendherberge zu übernachten.
Sie fuhr mit einem Stadtbus auf die rechte Rheinseite. Anschließend machte sie sich über den Felsenweg zu Fuß auf den Weg zur Festung.
Dort traf sie nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft auf den damals 49 Jahre alten Mann, der heute vor Gericht steht.
Die Anklage rekonstruiert die Begegnung am Felsenweg
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann bereits vor dem 26. September Vergewaltigungsfantasien hatte. Am Tattag soll er mit einem Fahrrad in Koblenz unterwegs gewesen sein und nach einem möglichen Opfer gesucht haben.
Laut Anklage führte er dabei ein Messer sowie Handschellen mit sich. Gegen 9 Uhr soll er schließlich auf Amy Lopez aufmerksam geworden sein. Ihr Reiserucksack ließ erkennen, dass sie als Touristin unterwegs war.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann die ortsunkundige Amerikanerin auf dem Felsenweg ansprach. Unter falschen Angaben soll er sie anschließend in das abgelegene General-von-Aster-Zimmer gelockt haben.
General-von-Aster-Zimmer wird zum Schauplatz des Verbrechens
Was anschließend geschah, rekonstruiert die Anklage anhand der umfangreichen Ermittlungen. Demnach soll der Mann Amy Lopez gefesselt und entkleidet haben. Außerdem wirft ihm die Staatsanwaltschaft sexuelle Handlungen an der jungen Frau vor.
Danach soll er massive Gewalt gegen sie ausgeübt haben. Laut Anklage setzte er ein Messer ein, schlug mit einem Stein auf Amy Lopez ein und würgte sie.
Schließlich starb die 24-Jährige an ihren schweren Verletzungen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Täter anschließend mit seinem Fahrrad flüchtete. Messer, Handschellen und weitere Gegenstände des Opfers soll er im Rhein entsorgt haben.
Kinder entdecken Amy Lopez nach der Tat
Kurz nach dem Verbrechen fanden spielende Kinder Amy Lopez im General-von-Aster-Zimmer. Die junge Frau war weitgehend entkleidet.
Die Ermittler stellten schwere Verletzungen fest. Dazu gehörten massive Kopfverletzungen, mehrere Messerstiche am Oberkörper sowie Spuren einer Strangulation.
Damit begann eine der langwierigsten Mordermittlungen der Region Koblenz.
Mehr als 30 Jahre ohne entscheidenden Beweis
Die Polizei arbeitete den Fall intensiv auf. Dennoch gelang es zunächst nicht, einen Täter gerichtsfest zu identifizieren.
Auch der heutige Angeklagte geriet bereits Jahre nach dem Mord in den Blick der Ermittler. Das Landgericht Koblenz verurteilte ihn 1999 wegen einer einschlägigen Sexualstraftat.
Damals fehlte allerdings eine geeignete DNA-Spur aus dem Fall Amy Lopez. Deshalb konnten die Ermittler keinen entsprechenden Abgleich vornehmen.
Der Fall blieb ungelöst. Dennoch bewahrten die Ermittler wichtige Asservate und Spuren aus dem Jahr 1994 auf. Jahrzehnte später sollte genau das eine entscheidende Rolle spielen.
1.600 Proben werden erneut untersucht
Mit moderner Kriminaltechnik eröffneten sich schließlich neue Möglichkeiten. Experten untersuchten die Kleidung von Amy Lopez und die damals zur Spurensicherung verwendeten Klebefolien erneut.
Dabei präparierten und analysierten die Fachleute rund 1.600 Proben. Experten des Hessischen Landeskriminalamtes unterstützten die Kriminaldirektion Koblenz bei dieser aufwendigen Arbeit.
Moderne Verfahren ermöglichten es schließlich, DNA-Spuren aus Hautschuppenfragmenten zu sichern.
Mehr als 200 alte Spurenakten erneut überprüft
Nach dem neuen kriminaltechnischen Ergebnis nahmen die Ermittler auch die alten Akten erneut zur Hand. Sie überprüften mehr als 200 Spurenakten aus den früheren Ermittlungen.
Dadurch rückte der heute 81-Jährige erneut in den Fokus.
Im Januar 2026 gab der Mann freiwillig eine Speichelprobe ab. Anschließend verglichen die Ermittler seine DNA mit den neu gewonnenen Spuren.
Das Ergebnis veränderte den Fall Amy Lopez grundlegend.
DNA-Spuren weisen laut Staatsanwaltschaft auf den Angeklagten
Die Ermittler fanden unter anderem DNA-Spuren am Hosenbund sowie am nackten linken oberen Oberschenkel von Amy Lopez. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stimmen diese in so vielen Merkmalen mit der DNA des Angeklagten überein, dass die Behörde von einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit ausgeht.
Darüber hinaus fanden die Ermittler eine Mischspur an einem Stein. Mit diesem Stein soll der Täter auf Amy Lopez eingeschlagen haben. Auch diese Spur weist nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf den Angeklagten hin.
Festnahme im Februar 2026
Am 23. Februar 2026 nahmen Ermittler den damals 81-Jährigen im Raum Koblenz fest. Zuvor hatte das Amtsgericht Koblenz auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl erlassen.
Eine Ermittlungsrichterin ordnete Untersuchungshaft an. Seitdem befindet sich der Mann in einer rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalt.
Bei seiner Vorführung nach der Festnahme machte er zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch.
Staatsanwaltschaft berichtet später von einem Geständnis
Während der weiteren Ermittlungen änderte sich die Situation. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ließ der Beschuldigte die Tat durch seinen Verteidiger pauschal einräumen.
Auch gegenüber einem forensisch-psychiatrischen Sachverständigen soll er eingeräumt haben, Amy Lopez getötet und sich sexuell an ihr vergangen zu haben. Beim genauen Ablauf des Tötungsgeschehens berief er sich laut Staatsanwaltschaft allerdings auf Erinnerungslücken.
Diese Angaben gehören nun ebenso zur Beweisaufnahme wie die DNA-Ergebnisse und die jahrzehntealten Spuren.
Anklage wirft dem 81-Jährigen Mord vor
Die Staatsanwaltschaft Koblenz erhob schließlich Anklage. Sie wirft dem Mann vor, Amy Lopez zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben.
Ein psychiatrischer Sachverständiger kam in einer vorläufigen Einschätzung zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen sei. Seine endgültige Einschätzung soll jedoch erst im Verlauf der Hauptverhandlung erfolgen.
Auch eine mögliche Sicherungsverwahrung könnte Gegenstand des Prozesses werden. Dabei spielen unter anderem die mögliche fortdauernde Gefährlichkeit sowie das hohe Alter und der Gesundheitszustand des Angeklagten eine Rolle.
Gericht muss sämtliche Beweise neu bewerten
Trotz der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens steht das Urteil keineswegs fest. Das Schwurgericht muss sämtliche Beweismittel eigenständig bewerten.
Dazu gehören insbesondere die DNA-Spuren, die Angaben des Angeklagten, Sachverständigengutachten und weitere Ergebnisse aus den Ermittlungsakten.
Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für den 81-Jährigen die Unschuldsvermutung.
Ein Cold Case erreicht nach fast 32 Jahren den Gerichtssaal
Der Prozessbeginn markiert eine außergewöhnliche Entwicklung. Zwischen dem Tod von Amy Lopez und dem ersten geplanten Verhandlungstag liegen fast 32 Jahre.
Der Fall zeigt zugleich, welchen Wert sorgfältig aufbewahrte Spuren haben können. Ermittler konnten Material aus dem Jahr 1994 mit Methoden untersuchen, die zur Tatzeit noch nicht zur Verfügung standen.
Nun entscheidet jedoch nicht mehr die Ermittlungsbehörde über den Tatverdacht. Ab dem 18. August muss das Landgericht Koblenz klären, welche Vorwürfe sich in der Hauptverhandlung beweisen lassen.
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erstellt mit Hilfe von KI
