
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Hamburg (ots)
Am Freitag machte sich ein 62-jähriger deutscher Staatsangehöriger auf den Weg von Hamburg nach Basel. Gegen 19 Uhr begab er sich durch die Luftsicherheitskontrolle und legte dort seinen Trolley in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Gepäckstück genauer. Es stellte sich heraus, dass sich etwas Auffälliges in einer Tafel Schokolade befindet. Die Verpackung der Schokolade wurde geöffnet. Zum Vorschein kam eine Messerklinge mit einer Klingenlänge von ca. 8 cm. Der Reisende äußerte, dass die Klinge Teil eines Multitools sei und er ein ähnliches Werkzeug bei seiner letzten Reise im Handgepäck nicht mitnehmen durfte. In der Hoffnung, dass er bei seiner jetzigen Reise damit fliegen kann, habe er die Klinge abmontiert und diese entsprechend verpackt. Dies stellt allerdings eine Ordnungswidrigkeit dar, für die er sich nun in einem gesonderten Verfahren verantworten muss. Die Klinge wurde sichergestellt. Der Mann wurde anschließend aus der polizeilichen Maßnahme entlassen und konnte in die Schweiz fliegen.
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