
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Dortmund (ots)
Gestern Nachmittag (13. März) warf eine junge Frau am Hauptbahnhof Dortmund eine Glasflasche auf Reisende. Bundespolizisten stellten diese, nachdem sie sich in Gefahr brachte und auf die Straße lief. Hierbei trat sie mehrmals nach den Einsatzkräften.
Gegen 17:25 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Dortmund, al Bahnmitarbeiter diese auf eine augenscheinlich stark alkoholisierte und verwirrte Frau am Bahnhofsvorplatz aufmerksam machten. Diese soll zudem eine Glasflasche auf Passanten geworfen haben. Die Einsatzkräfte begaben sich unverzüglich zum Taxistand, wo sie auf die 18-Jährige trafen. Die Polizeibekannte schrie lautstark und schlug mit den Armen um sich. Als die Beamten sie an diesen festhielten, riss sie sich los und rannte auf eine stark befahrene Straße. Mehrere Fahrzeuge mussten eine Gefahrenbremsung durchführen. Als der Straßenverkehr zum Erliegen kam, fixierten die Uniformierten die Deutsche und brachten sie zur Bundespolizeiwache. Auf dem Weg dorthin stemmte sie sich gegen die Laufrichtung und ließ sich mehrfach zu Boden fallen.
In der Gewahrsamszelle versuchte die Aggressorin sich selbst zu verletzen, in dem sie mit ihrem Kopf gegen die Wand schlug. Die Polizisten verhinderten dies und brachten sie zu Boden. Bei der Durchsuchung trat die Heranwachsende um sich und traf hierbei einen Beamten am rechten Schienbein. Dieser blieb jedoch unverletzt und weiterhin dienstfähig.
Eine Videoauswertung ergab, dass die Dortmunderin die Glasflasche gezielt auf die Reisenden (37, 42) warf. Da die Handlung jedoch nicht kräftig genug ausgeführt wurde, wurde keine Person getroffen.
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,6 Promille. Zur Verhinderung von weiteren Straftaten und zum Schutz der Person wurde die 18-Jährige, nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt der Stadt Dortmund, einer Klinik zugeführt.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstands auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung ein.
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