Frau stirbt am S-Bahnhof Warnemünde – Polizei sucht zwei mögliche Zeugen

20. Juli 2026

Im Zuge der Öffentlichkeitsfahndung im Zusammenhang mit einem tödlichen Bahnunfall am 7. Mai 2026 am S-Bahnhof Warnemünde konnten die veröffentlichten Personen aufgrund eingegangener Hinweise identifiziert werden.

Die Öffentlichkeitsfahndung wird daher aufgehoben.

Warnemünde. Nach einem tödlichen Vorfall am S-Bahnhof Warnemünde sucht die Kriminalpolizei Rostock öffentlich nach einer Frau und einem Mann. Die beiden bislang unbekannten Personen sollen beobachtet haben, wie sich eine Frau in einer akuten psychischen Ausnahmesituation in den Gleisbereich begab. Dennoch verließen sie nach Angaben der Ermittler den Bahnhof, ohne Hilfe zu holen. Wenige Minuten später setzte sich eine S-Bahn in Bewegung. Die Frau starb infolge des Geschehens.

Der tragische Vorfall ereignete sich bereits am Donnerstag, dem 7. Mai 2026. Da die Ermittler die Identität der beiden Personen bislang nicht feststellen konnten, veröffentlichte die Polizei am 17. Juli 2026 ein Bild aus einer Überwachungskamera. Gegenwärtig besteht der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung.

Tödlicher Vorfall am S-Bahnhof Warnemünde

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen hielten sich die gesuchte Frau und der gesuchte Mann gegen 12.20 Uhr auf dem Bahnsteig 2 des S-Bahnhofs Warnemünde auf. Dort sollen sie gesehen haben, wie sich eine Frau unter eine zu diesem Zeitpunkt noch am Bahnsteig stehende S-Bahn begab und anschließend in den Gleisbereich legte.

Die Situation stellte eine unmittelbare Gefahr für das Leben der Frau dar. Dennoch alarmierten die beiden Personen laut Polizei weder den Lokführer noch Mitarbeiter der Bahn, andere Fahrgäste oder die Rettungskräfte. Stattdessen sollen sie den Bahnhof verlassen haben. Nur wenige Minuten später fuhr die S-Bahn los. Für die Frau kam jede Hilfe zu spät.

Die Kriminalpolizeiinspektion Rostock untersucht nun, ob und wie die beiden Personen auf die erkennbare Gefahrensituation reagierten. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob eine rechtzeitige Warnung das tödliche Geschehen möglicherweise hätte verhindern können.

Polizei ermittelt wegen unterlassener Hilfeleistung

Die Ermittler suchen die Frau und den Mann wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung am S-Bahnhof Warnemünde. Die öffentliche Suche dient zunächst dazu, ihre Identität festzustellen und den Ablauf vollständig aufzuklären. Ob sich der Verdacht bestätigt, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt deshalb die Unschuldsvermutung.

Wer bei Unglücksfällen, Gefahrensituationen oder Notlagen keine erforderliche und zumutbare Hilfe leistet, kann sich nach Paragraf 323c des Strafgesetzbuches strafbar machen. Dabei müssen Zeugen sich nicht selbst in Gefahr bringen. Häufig reicht es jedoch bereits aus, sofort den Notruf 112 zu wählen, Bahnmitarbeiter anzusprechen oder andere Personen deutlich auf die Gefahr aufmerksam zu machen.

Schon ein Notruf kann entscheidend sein

Gerade an Bahnhöfen zählt in einer akuten Gefahrensituation jede Sekunde. Wer einen Menschen im Gleisbereich entdeckt, sollte deshalb unverzüglich den Notruf wählen. Zusätzlich können Reisende vorhandene Notrufeinrichtungen nutzen, Bahnmitarbeiter verständigen und lautstark auf die Gefahr aufmerksam machen. Den Gleisbereich sollten Helfer jedoch nicht selbst betreten, weil dort jederzeit Zugverkehr stattfinden kann und zudem elektrische Anlagen weitere Gefahren darstellen.

Auch weitere aktuelle Polizeimeldungen aus Deutschland zeigen regelmäßig, wie wichtig schnelle Hinweise von Zeugen sein können. Überregionale Blaulichtmeldungen finden Leser außerdem bei Blaulicht Deutschland.

Wer kennt die beiden gesuchten Personen?

Die Polizei bittet Menschen, welche die beiden Personen erkennen oder Angaben zu ihrer Identität machen können, um Mithilfe. Das veröffentlichte Fahndungsbild kann auf der offiziellen Internetseite der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern angesehen werden.

Hinweise können an die Kriminalpolizeiinspektion Rostock, jede andere Polizeidienststelle oder über die Onlinewache der Polizei Mecklenburg-Vorpommern übermittelt werden. Zeugen sollten keine eigenen Ermittlungen durchführen und die abgebildeten Personen nicht öffentlich beschuldigen.

Hilfe bei psychischen Krisen

Der geschilderte Vorfall behandelt einen Suizid und kann für Betroffene belastend sein. Menschen in einer akuten Krise sollten sich sofort an den Notruf 112 wenden. Die Telefonseelsorge ist außerdem rund um die Uhr kostenlos und anonym unter 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123 erreichbar. Weitere Informationen und Beratungsangebote stellt die Telefonseelsorge Deutschland bereit.

Weitere internationale Polizei- und Einsatzmeldungen gibt es bei Police Report Worldwide.

Foto Polizei