▷ BPOL-H: Schwäche schützt vor Strafe nicht (27.11.2021 gegen 12:30 Uhr)

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28.11.2021 – 15:32

Bundespolizeiinspektion Hannover

Hannover (ots)

Nach einer fahndungsmäßigen Überprüfung eines 34-Jährigen durch die Bundespolizei im Bahnhof Göttingen, gegen den gleich zwei Haftbefehle vorlagen, überkam den pakistanischen Landsmann ein plötzlicher Schwächeanfall.
Er sollte aufgrund einer Körperverletzung und einer Ausschreibung zur Verbüßung einer so genannten Erzwingungshaft wegen einer Ordnungswidrigkeit insgesamt knapp 1.100 Euro zahlen oder ersatzweise für 46 Tage in der Justizvollzugsanstalt Rosdorf einsitzen.
Die in der Dienststelle und in der Notaufnahme im Krankenhaus aufgetretenen “Schwächeanfälle” konnten von medizinischer Seite schnell “geheilt” werden.
Nun sitzt der in Deutschland Geduldete aus Mindi Bahauddin in der JVA Rosdorf seine Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Lediglich mit einem Krankenwagen anstatt mit einem Polizeiwagen der Bundespolizei erreichte er sein Ziel…

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Hannover
Pressesprecher
Detlef Lenger
Telefon: 05121 745895-1030 o. Mobil: 0162/4894542
E-Mail: detlef.lenger@polizei.bund.de
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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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