2G und 3G für Geimpfte ab Februar 2024

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Gefahr einer neuen Pandemie ab 2024?

Achtung, aufgepasst! Es besteht immer die ernste Gefahr einer neuen Pandemie, die sogar noch schlimmer sein könnte als die bisherige. Winterzeit? Es gibt zunehmend mehr Berichte über Geimpfte, die trotz Impfung schwer an Corona erkranken und sogar, im schlimmsten Fall, im Krankenhaus landen und auch versterben. Hinzu kommt, dass es zahlreiche Berichte über schwerwiegende Impfschäden gibt, die nicht länger ignoriert werden dürfen.

Es scheint, dass die Impfung bei einigen Menschen zu einer Immunschwäche führen könnte, was äußerst besorgniserregend ist. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Politiker erneut unüberlegte Maßnahmen ergreifen, die der Bevölkerung mehr Schaden als Nutzen bringen.

Die Wissenschaft muss jetzt schnell handeln und die möglichen Auswirkungen der Impfung auf das Immunsystem untersuchen. Es ist wichtig, dass entsprechende Anweisungen an die Politiker gegeben werden, um sicherzustellen, dass sie angemessene Maßnahmen ergreifen, um eine erneute Pandemie zu verhindern. Wenn wir nicht handeln, könnten die Unruhen, die durch eine neue Pandemie entstehen könnten, katastrophale Folgen haben. Daher ist es jetzt an der Zeit zu handeln und das Risiko einer neuen Pandemie zu minimieren.

Müssen sich jetzt die Geimpften Schützen? Szenario?

Mögliches Szenario ab Februar 2024. Statt Maßnahmen nur für Ungeimpfte wäre es sinnvoller, 2G und 3G Maßnahmen für Geimpfte zu ergreifen. In der aktuellen Situation ist es wichtig, dass Geimpfte weiterhin geschützt bleiben und gleichzeitig ihre Freiheiten zurückgewinnen können, indem sich sich mehr oder weniger vom öffentlichen Leben mit Menschenansammlungen, und deren Ansteckungsgefahren, fernhalten.

Durch 2G und 3G Maßnahmen könnte man sicherstellen, dass nur Ungeimpfte und Ungeimpfte Genesene, in bestimmten Bereichen Zutritt haben, was das Infektionsrisiko für alle Beteiligten möglicherweise reduziert. Diese Maßnahmen geben Ungeimpften auch die Möglichkeit, ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Maßnahmen keine Diskriminierung von Geimpften darstellen, sondern lediglich ein notwendiger Schutz für diejenigen sind, die sich impfen lassen haben und somit  dachten, das sie ein geringeres Risiko für sich und andere darstellten.

Daher sollten wir uns auf 2G und 3G Maßnahmen für Geimpfte konzentrieren, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Gesundheit und Freiheit zu schaffen. Vielleicht wird diesmal Corona nicht mal groß erwähnt und mehr oder weniger als eine Art Krankheit wie Grippe behandelt? Lassen wir uns überraschen.

Übersicht zu den Corona-Maßnahmen in Deutschland, die im Zusammenhang mit den Begriffen „2G“ und „3G“ stehen:

  • 2G: Dieses Konzept steht für „Geimpfte und Genesene“. Ab dem 11. Oktober 2021 galt in vielen Bundesländern, dass nur Personen, die einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder eine Genesung von Covid-19 vorweisen konnten, Zugang zu bestimmten Einrichtungen hatten. Dazu zählten unter anderem Restaurants, Kinos, Fitnessstudios und Veranstaltungen. Für Personen ohne Nachweis war der Zutritt verboten.
  • 3G: Hierbei handelt es sich um „Geimpfte, Genesene und Getestete“. Ab dem 22. November 2021 wurde in vielen Bundesländern die Regelung von 2G auf 3G erweitert. Das bedeutet, dass zusätzlich zu geimpften und genesenen Personen auch solche zugelassen wurden, die einen negativen Corona-Test vorweisen konnten. Auch hier galt, dass Personen ohne Nachweis den Zutritt zu bestimmten Einrichtungen verwehrt wurde.
  • 2G+: In einigen Bundesländern wurde die 2G-Regelung um die Option „Getestete mit höherwertigem Test“ erweitert. Hierbei konnte ein negativer Schnelltest mit einem Antigentest höherer Güte oder ein PCR-Test vorgelegt werden.

Die Dauer der Maßnahmen variierte je nach Bundesland und wurde mehrmals angepasst. Einige Beispiele:

  • Berlin: 2G galt vom 22. August 2021 bis zum 13. Oktober 2021, 3G wurde vom 14. Oktober 2021 bis zum 23. Januar 2022 angeordnet.
  • Bayern: 2G wurde vom 11. Oktober 2021 bis zum 15. November 2021 verordnet, 3G wurde vom 16. November 2021 bis zum 31. Januar 2022 angeordnet.
  • Nordrhein-Westfalen: 2G galt vom 11. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2021, 3G wurde ab dem 1. Januar 2022 eingeführt.
  • 2G-Regel: Laut der Wikipedia-Seite zur 2G-Regel wurde diese im Jahr 2022 in einigen Bundesländern erneut eingeführt. So galt beispielsweise in Bayern die 2G-Regel vom 1. bis zum 17. Januar 2022 für Bereiche wie Gastronomie, Kultur, Sport und Veranstaltungen. Auch in Berlin wurde die 2G-Regel ab dem 17. Januar 2022 für Restaurants und Kulturveranstaltungen wieder eingeführt.
  • 3G-Regel: Die Wikipedia-Seite zur 3G-Regel enthält ebenfalls Informationen zu deren Anwendung im Jahr 2022. So wurde beispielsweise in Hamburg ab dem 1. Februar 2022 die 3G-Regel für verschiedene Bereiche wie Gastronomie, Kultur und Sport eingeführt. Auch in anderen Bundesländern wie Hessen und Sachsen wurde die 3G-Regel im Jahr 2022 in bestimmten Bereichen wieder angewendet.
  • Bitte beachten Sie jedoch, dass sich die Regelungen und Maßnahmen im Laufe der Zeit ändern können und es daher empfehlenswert ist, aktuelle Informationen bei offiziellen Stellen einzuholen.

Es gab auch Ausnahmen von den Maßnahmen. Zum Beispiel waren bestimmte Einrichtungen wie Supermärkte, Apotheken oder Gottesdienste von den Regeln ausgenommen. Auch gab es in einigen Bundesländern Ausnahmen für Kinder oder Jugendliche.

Bei Verstößen gegen die Maßnahmen wurden Bußgelder verhängt. Die Höhe variierte je nach Bundesland und Art des Verstoßes, lag aber in der Regel im Bereich von einigen Hundert Euro. In einigen Fällen drohten auch strafrechtliche Konsequenzen wie Freiheitsstrafen.

.red.Ray.,
Wertheim, 29.03.2023

Corona: Ungeimpft und Gesund – Geimpft und Krank

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Quelle: WertheimerPortal.de /

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