BPOL NRW: Ohne Ticket – 30-Jähriger verweigert Auskunft gegenüber Bundespolizei

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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Dortmund – Witten (ots)

Am gestrigen Samstagabend (23. März) verhielt sich ein Mann am Dortmunder Hauptbahnhof äußerst unkooperativ. Gegen die Mitnahme zur Bundespolizeiwache wehrte er sich und versuchte die Einsatzkräfte zu treten.

Gegen 20:30 Uhr bat die Zugbegleiterin der S5 die Bundespolizei im Hauptbahnhof Dortmund um Unterstützung. Am Bahnsteig zu Gleis 7 trafen die Beamten auf einen 30-Jährigen, sowie die Bahnmitarbeiterin. Diese gab an, dass der Mann zuvor die S-Bahn genutzt habe, aber kein gültiges Ticket vorweisen konnte. Zudem soll der Deutsche sich geweigert haben, ihr gegenüber Angaben zu seiner Person zu machen.
Als die Uniformierten den Tatverdächtigen aufforderten, sich auszuweisen, versuchte dieser sich der Kontrolle zu entziehen. Ein Beamter hielt ihn daraufhin am Oberarm fest. Auch nach erneutem Appell verriet er den Einsatzkräften seine Personalien nicht.

Aufgrund seines unkooperativen Verhaltens durchsuchten sie den Mann, fesselten ihn und brachten ihn zur Bundespolizeiwache. Hiergegen wehrte er sich jedoch, indem er sich gegen die Laufrichtung stemmte. Als die Polizisten die Handschellen lösen wollten, ballte er seine Fäuste und verkrampfte seine Hände. Zeitgleich trat er unvermittelt mit den Füßen um sich, verfehlte jedoch die Einsatzkräfte. Daraufhin brachten sie den Aggressor zu Boden. Ausweisdokumente konnten bei einer Durchsuchung nicht aufgefunden werden, aber ein Mobiltelefon.
Während die Polizisten ihm den bestehenden Vorwurf eröffneten, unterbrach der Wittener diese immer wieder. Auch die Feststellung seiner Identität mittels Fingerabdruckscan versuchte er zu verhindern, indem er erneut die Fäuste ballte.

Auf dem Smartphone stellten die Uniformierten zudem Anhaltspunkte fest, die auf die Identität des 30-Jährigen hinwiesen. Die Polizisten fertigten Lichtbilder von dem Mann und nahmen dessen Fingerabdrücke. Anschließend leiteten diese ein Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Erschleichens von Leistungen ein.

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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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