Zoll online – Pressemitteilungen – Biersteuer-Karussell zerschlagen

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Der Steuerschaden für den französischen und niederländischen Fiskus soll über zehn Millionen Euro betragen.

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt durchsuchten Ermittler des Zollfahndungsamts Berlin-Brandenburg in den heutigen Morgenstunden mehrere Objekte im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen eine europaweit agierende Bande von Steuerhinterziehern, die sich unterschiedliche Verbrauchsteuern auf Bier in mehreren europäischen Ländern zunutze machten. Der ermittelte Steuerschaden für den französischen und niederländischen Fiskus soll über zehn Millionen Euro betragen.

Bei drei Durchsuchungen im Raum Berlin-Brandenburg sowie jeweils einer Durchsuchung in Bremerhaven und Mühlheim konnten zahlreiche Beweismittel aufgefunden und sichergestellt werden. Zwei Haftbefehle wurden vollstreckt. Bei einem der drei Beschuldigten wurden die Durchsuchungsmaßnahmen und die Festnahme aus Gefährdungsgründen durch eine Spezialeinheit des Zolls begleitet. Unterstützt wurden die Beamtinnen und Beamten des Zollfahndungsamts Berlin-Brandenburg durch Kräfte der Zollfahndungsämter Hamburg und Frankfurt am Main. Insgesamt waren über 70 Personen im Einsatz.

Ausgangspunkt der Maßnahmen waren Ermittlungen der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift des Zollfahndungsamts und des Landeskriminalamts Frankfurt am Main. Diese verfolgte Hinweise auf einen Drogenschmuggel aus Frankreich mit Endziel Frankfurt (Oder) unter Tarnladungen mit Dosenbier.

Nach ersten Ermittlungen konnte diese Art des Schmuggels nicht nachgewiesen werden. Im Rahmen dieser Ermittlungen wurde allerdings festgestellt, dass auch die offizielle Bierfracht nicht aufzufinden beziehungsweise nachzuweisen war.

Die weiteren Ermittlungen übernahm in enger Abstimmung mit den französischen Zollbehörden das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg – Dienstsitz Cottbus. Hierbei wurde bekannt, dass die dreiköpfige Bande im Alter von 25 bis 37 Jahren seit Februar 2021 offiziell bei über 1.000 Fahrten 26 Millionen Liter Bier steuerfrei aus Frankreich und den Niederlanden in ihr angemeldetes Steuerlager nach Frankfurt (Oder) verbracht haben sollen. In Wahrheit soll die Ware jedoch auf dem Schwarzmarkt in Frankreich und Großbritannien verkauft worden sein, wo die nationale Biersteuer sehr viel höher ist.

Der bislang ermittelte Steuerschaden soll sich auf über zehn Millionen Euro belaufen. Die Ermittlungen dauern an.

Spezialeinheit des Zolls
Die Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) ist eine Spezialeinheit der deutschen Zollverwaltung und ist vergleichbar mit einem Spezialeinsatzkommando der Polizei.

Biersteuer in Europa
Biersteuerbelastung in ausgewählten Ländern je Hektoliter (12 Grad Stammwürze oder 4,8 Volumenprozent Alkohol):

  • 9,44 Euro in Deutschland (drittniedrigste Steuerbelastung neben Rumänien und Bulgarien)
  • 36,53 Euro in Frankreich
  • 37,96 Euro in Niederlande
  • 102,96 Euro in Großbritannien

(Stand 2020, Quelle: statista.com)

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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