Zoll online – Pressemitteilungen – Bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe

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Border Patrol Customs Guard Boat  - oberaichwald / Pixabay
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Über 3.200 Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz

Am 26. April 2022 haben mehr als 3.200 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe kontrolliert. Hierbei wurden knapp 9.400 Arbeitnehmer*innen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und 600 Arbeitgeber überprüft.

Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe.

Die Zöllner*innen der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielen im Baugewerbe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.

Zudem stellen die Zöllner*innen der FKS durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Beschäftigten Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.

Bei den Kontrollen Ende April 2022 wurden bereits vor Ort über 300 Straf- sowie knapp 280 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In über 250 Fällen trafen die Beschäftigten des Zolls Arbeitnehmer*innen an, die nicht über die erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen verfügten. In über 1.700 Fällen dauern die Prüfungen der Geschäftsunterlagen noch an.

Die jeweiligen Ergebnisse der Hauptzollämter finden Sie im Bereich Pressemitteilungen.

Schwerpunktprüfung in der Baubranche

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument, insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, darstellt.

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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