Zoll online – Pressemitteilungen – Doppelt kassiert 

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Zoll deckt Leistungsbetrug auf

Achtzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 2.400 Euro Geldstrafe, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für einen Leistungsbezieher aus dem Raum Osnabrück aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Die für ihn zuständige Agentur für Arbeit bewilligte dem Mann eine Nebenbeschäftigung mit Anrechnung seiner Bezüge. Um eine weitere Kürzung des Arbeitslosengeldes zu verhindern, teilte der 63-Jährige dem Leistungsträger mit, die Beschäftigung beendet zu haben. Tatsächlich übte er die Beschäftigung unverändert fort und erzielte weiterhin ein monatliches Einkommen. So konnte er rund 1.620 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV-unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.

“Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen”, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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