Zoll online – Pressemitteilungen – Einfuhr nicht verkehrsfähiger Grafikkarten im Gesamtwert von über 900.000 Euro gestoppt

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Einfuhr der Markenprodukte wegen fehlender CE-Kennung und unzureichender Unterlagen verwehrt

Die Einfuhr einer kürzlich gelieferten Ladung hochwertiger Grafikkarten eines renommierten Herstellers mit einem Warenwert von circa 900.000 Euro haben die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Münster im Zollamt Rheine vorläufig gestoppt. Die mehr als 1.300 Computerteile besaßen zum Teil nicht die erforderlichen Papiere, die notwendigen Kennzeichnungen für eine Einfuhr in die Europäische Union fehlten gänzlich.

Bei einer Prüfung der Grafikkarten, die für den freien Verkauf bestimmt waren, war den Zollbeschäftigten unter anderem das Fehlen des CE-Kennzeichens aufgefallen. Dieses muss sich nicht nur auf Verpackungen, sondern auch auf dem Gerät selbst befinden, um die technische Sicherheit des Produkts bei der Einfuhr in die Europäische Union zu garantieren. Weiterhin verfügte ein Teil der Grafikkarten nicht über eine Einbau- beziehungsweise Bedienungsanleitung. Auf allen Geräten fehlten außerdem vorgeschriebene Angaben zu Hersteller und Importeur.

Die Zöllnerinnen und Zöllner unterbrachen deshalb die Einfuhr der Ware, bei der es sich um die Originalteile eines namhaften Herstellers handelt, und gaben sie einem dazu beauftragten Unternehmen in Verwahrung. Die Bundesnetzagentur, die als zuständige Marktüberwachungsbehörde unverzüglich informiert wurde, stellte fest, dass die Teile so nicht eingeführt werden dürfen. Eine endgültige Entscheidung darüber, was mit der Ware geschehen soll, wurde aber noch nicht getroffen: Denkbar wäre eine Nachbearbeitung der Grafikkarten beim Verwahrer, eine Rücksendung an den Versender oder eine Vernichtung auf Kosten des Empfängers.

Immer wieder treffen die Zollbeschäftigten auf Waren, die für die Einfuhr nach Deutschland oder in ein anderes Land der Europäischen Union nicht geeignet sind. Die zugrunde liegenden Verbote und Beschränkungen sollen Bürgerinnen und Bürger unter anderem vor potenziell gefährlichen Gegenständen oder Stoffen schützen. So bestätigt die CE-Kennzeichnung, dass das Produkt den zutreffenden europäischen Vorschriften entspricht und wesentliche Anforderungen erfüllt.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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