Zoll online – Pressemitteilungen – Finanzkontrolle Schwarzarbeit Landshut deckt Betrug mit Scheinrechnungen auf

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Reinigungsunternehmer hinterzog über 550.000 Euro an Sozialabgaben


Zollteam kontrolliert Reinigungskraft

Das Amtsgericht München verurteilte einen Reinigungsunternehmer wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 54 tatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Daneben wurde eine Gesamtgeldstrafe von 250 Tagessätzen verhängt. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Amtsgericht München hielt dem Verurteilten seine Schuldeinsicht im Rahmen des vollumfänglichen Geständnisses zugute.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut ergaben, dass der Reinigungsunternehmer über einen Zeitraum von fast fünf Jahren mindestens 104 Arbeitnehmer in seinem Reinigungsunternehmen beschäftigte, ohne diese ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anzumelden und die Sozialbeiträge in richtiger Höhe abzuführen. Daneben arbeiteten für den Verurteilten weitere nicht beziehungsweise nicht mit vollständigem Namen bekannte Arbeitnehmer, ohne dass diese zur Sozialversicherung angemeldet waren.

Zur Verschleierung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse und der Schwarzlohnzahlungen an seine Arbeitnehmer verschaffte sich der Reinigungsunternehmer unrichtige, fingierte Belege von Dritten, sogenannte Abdeckrechnungen, und buchte diese in seine Buchhaltung ein.

“Diesen Scheinrechnungen liegt keine beziehungsweise nicht im abgerechneten Umfang erbrachte Leistung zugrunde. Sie werden fingiert, um Geld aus einem Unternehmen zu ziehen, das anschließend oftmals zur Bezahlung von Schwarzlöhnen verwendet wird”, so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut.

Die vorenthaltenen Sozialabgaben in Höhe von über 550.000 Euro sind vom Verurteilten nachzuentrichten.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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