Zoll online – Pressemitteilungen – Katzenbabys im Gepäck

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Karton als Tiertransportbox

Keine entsprechenden Begleitpapiere vorhanden

Am 20. Januar 2022 kontrollierten Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Saarbrücken einen ukrainischen Transporter auf dem Park-and-Ride-Parkplatz Schweinsdell bei Kaiserslautern.

Durch die Kontrolle verhinderten die Einsatzkräfte, dass drei Katzenbabys ohne die benötigten Dokumente eingeschmuggelt wurden.

Der ukrainische Fahrer des Transporters wurde durch seine Hilfsbereitschaft beim Entladen des Laderaums entlarvt. Der Fahrer versuchte, einen Pappkarton, eingewickelt in eine Decke, bei Seite zu schieben. Der Inhalt: drei Scottish Fold Katzenbabys.

Auf Befragen gab der Fahrer an, dass er auf dem Weg nach Paris sei. Entsprechende Begleitpapiere für den Transport und die Heimtierausweise konnte der Fahrer den kontrollierenden Beamtinnen und Beamten nicht vorlegen.

Aufgrund des mutmaßlichen Alters und dem ängstlichen Zustand der Tiere kontaktierten die Bediensteten der Kontrolleinheit Verkehrswege noch während der Kontrolle das zuständige Veterinäramt Kaiserslautern.

Nach Schilderung der Sachlage ordnete die diensthabende Veterinärin eine Sicherstellung an. “Die Katzen müssen in Tollwutquarantäne, da ihr Impfstatus nicht geklärt ist”, so äußerte sich die Veterinärin Frau Dr. Schiwek. Das Alter der Katzen spielt eine große Rolle.

Für die Einreise in die EU müssen die Katzenwelpen mit einem Microchip gekennzeichnet und im Alter von frühestens zwölf Wochen gegen Tollwut geimpft werden. Nach 30 Tagen muss ein Tollwutantikörpertest erfolgen, an den sich eine dreimonatige Wartezeit bis zur Einreise anschließt. “Eine legale Einreise wäre somit mit einem Alter von sieben Monaten möglich gewesen”, so Frau Dr. Schiwek.

Auf Weisung der Veterinärin wurden die Katzenbabys in die Obhut des Tierschutzvereins Kindsbach – Animal Sunshine Farm übergeben. Dort werden die Katzen bis zum Erfüllen ihrer Einreisebedingungen in Quarantäne bleiben und gut umsorgt.

Die abschließende strafrechtliche Würdigung übernimmt die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Saarbrücken.

Wie wirken die deutschen Zollbehörden in solchen Fällen mit?

Aufgrund der weltweiten und international existierenden Handelsbeziehungen besteht jederzeit die Gefahr, dass Tierseuchen aus anderen Ländern eingeschleppt werden und sich anschließend in der Europäischen Union ausbreiten. Zum Schutz der Tierwelt und des Verbrauchers, aber auch um die mit Tierseuchen verbundenen enormen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die in der EU ansässigen Wirtschaftsbeteiligten und den Handel zu vermeiden, müssen beim gewerblichen Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten die Vorschriften des Tierseuchenrechts beachtet werden.

Die Zollbehörden wirken bei der Überwachung der tierseuchenrechtlichen Bestimmungen mit und können zu diesem Zweck betroffene Tiere und Waren, die Träger von Ansteckungsstoffen sein könnten, bei der Ein- und Ausfuhr zur Überprüfung anhalten. Das Verbringen von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittländern in die Europäische Union ist nur über Zollstellen möglich, denen eine veterinärrechtliche Grenzkontrollstelle zugeordnet ist.


Karton als Tiertransportbox


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Karton als Tiertransportbox

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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