Zoll online – Pressemitteilungen – Osnabrücker Zoll stellt in Fleischwirtschaft 18 Unregelmäßigkeiten fest

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Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Am 9. November 2021 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse in der Fleischwirtschaft. Beim Hauptzollamt Osnabrück waren 79 Beschäftigte im Einsatz und befragten 123 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen.

Nach bisherigen Erkenntnissen haben sich dabei in 18 Fällen Unstimmigkeiten im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich dabei in fünf Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen.

Darüber hinaus besteht in zwölf Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde, und in einem Fall, dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vorliegt.

Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.

Bei den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen in der Fleischwirtschaft insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern im Fokus.

Die Fleischwirtschaft unterliegt derzeit den Regelungen des Mindestlohngesetzes mit einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,60 Euro je Zeitstunde.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) wurde in der Fleischindustrie ein Verbot von Werkverträgen sowie von Leiharbeit eingeführt. Das bedeutet, dass seit dem 1. Januar 2021 in der gesamten Verarbeitungskette der Fleischindustrie (Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) keine Arbeitnehmer von Dritten und keine Selbstständigen mehr tätig sein dürfen und seit dem 1. April 2021 auch keine Leiharbeitnehmer mehr überlassen werden dürfen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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