Zoll online – Pressemitteilungen – Shisha-Bars kontrolliert

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Blaulicht Deutschland Zoll Dummy Bild Quelle: Zoll.de

Zoll stellt 111 Kilogramm unversteuerte Tabakwaren sicher


Wasserpfeifentabakdosen im Regal

Am 24. und 25. Juni 2021 überprüften Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund zehn Shisha-Bars in Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen, Herten, Iserlohn und Recklinghausen.

Bei der Kontrolle stellten die Beamten insgesamt 111 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak, Rauchwatte und Dampfsteine sicher. Es wurden acht Steuerstrafverfahren wegen Steuerhehlerei und zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des portionsweisen Verkaufs eingeleitet.

Der verhinderte Steuerschaden beträgt circa 6.000 Euro.

Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft oder gekauft werden, wenn sie im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß versteuert worden sind.

Kleinverkaufspackungen sind in originaler Form an die Endkund*innen abzugeben. Das bedeutet, dass die Kleinverkaufspackungen verschlossen zu halten sind und dass die daran angebrachten Steuerzeichen unbeschädigt sein müssen.

Es ist nicht erlaubt, eine Kleinverkaufspackung zu öffnen und mit dem Inhalt mehrere Wasserpfeifen verschiedener Endkund*innen zu befüllen. Ebenso ist nicht erlaubt, die Tabakwaren in andere Behälter oder Gefäße umzufüllen.

Quelle: Zoll.de

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