Zoll online – Pressemitteilungen – Sicherstellung diverser Betäubungsmittel, Schreckschusswaffen und Messer

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®

Zollfahndung durchsucht Wohnung


Sichergestellte Betäubungsmittel, Schreckschusswaffen und Messer

Am 23. März 2023 durchsuchten Einsatzkräfte des Zollfahndungsamts Hannover die Wohnung eines 50 Jahre alten Mannes aus Bad Nenndorf, der im Verdacht steht zwölf Gramm Kokain im Ausland für eine Lieferung an seine Privatadresse bestellt zu haben.

Die Durchsuchungsmaßnahmen führten zu einer Sicherstellung von circa 215 Gramm Marihuana, rund 248 Gramm CBD, diversen Tabletten sowie LSD, Amphetamin und einer weißen Substanz, die sich im Nachgang als Kokain herausstellte.

Die Zöllner*innen stellten zudem fest, dass sich in der Wohnung des Beschuldigten neben den diversen Betäubungsmitteln auch 22 PTB-gekennzeichnete Schreckschusswaffen, 64 Messer und ein Elektroschocker befanden. Der 50-Jährige, der einen kleinen Waffenschein vorweisen konnte, gab an, diese für Sammlerzwecke zu besitzen.

“Sowohl die Schreckschusswaffen als auch die Messer und der Elektroschocker wurden im Zusammenhang mit dem Auffinden der Betäubungsmittel sichergestellt”, so Julia Söllner, Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Hannover.

PTB-gekennzeichnete Waffen sind Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen. Sie gelten nicht als Schusswaffen, sind ihnen aber als gleichgestellte Gegenstände zuzuordnen. In der Regel verschießen sie Platzpatronen, Reiz- oder andere Wirkstoffe oder pyrotechnische Ladungen.

Nur mit einem Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) sind diese Waffen in Deutschland zugelassen. Wer eine PTB-gekennzeichnete Schreckschusswaffe führen möchte, benötigt einen kleinen Waffenschein.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

https://wertheim24.de/faktencheck-tauben-sind-keine-ratten-der-luefte/

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*