Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll deckt Tabakschmuggel auf

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®

Zehn Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak in Pkw festgestellt

Am Montag, dem 21. März 2022, hat der Zoll bei einer Pkw-Kontrolle an der Autobahn 1 in der Nähe von Oyten zehn Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sichergestellt.

Der 27-jährige Fahrerzeugführer gab auf Befragen an, Tabak in Dortmund gekauft zu haben, den er im Kofferraum transportiere. Als die Zöllner den Wasserpfeifentabak in Augenschein nahmen, fiel ihnen sofort die fehlende Steuerbanderole auf, die zwingend hätte angebracht sein müssen. So handelte es sich eindeutig um unversteuerte und damit nicht verkehrsfähige Tabakwaren.

“Der Erwerb von unversteuerten Tabakwaren ist in Deutschland verboten”, erläuterte Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen. “Entdecken wir bei Kontrollen unversteuerte Tabakwaren, werden sie sichergestellt und es wird ein Strafverfahren eingeleitet. Die Tabaksteuer muss dennoch entrichtet werden”, so Tödter weiter.

In diesem Fall wurde noch vor Ort das Steuerstrafverfahren gegen den Fahrer eingeleitet. Nach Entrichtung der Tabaksteuer von über 400 Euro konnte der Fahrer ohne den Wasserpfeifentabak seine Fahrt fortsetzen.

Auf unserer Website im Bereich Privatpersonen kann man sich über die Richtwerte für im EU-Ausland erworbene und zum privaten Verbrauch bestimmte Genusswaren informieren, bis zu deren Höchstgrenze grundsätzlich von einer privaten Verwendung ausgegangen werden kann.

Reisen innerhalb der EU mit Genussmitteln

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

Faktencheck: Tauben sind keine Ratten der Lüfte!

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*