Zoll online – Pressemitteilungen – Hauptzollamt Hamburg kontrolliert Betriebe der Friseurbranche

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Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)


Zöllner am Tisch mit Beteiligten

36 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 82 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden am 5. April 2022 von 55 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hamburg gezielt überprüft.

Die Prüfungen waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung. Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

“Schwerpunkte der Kolleginnen und Kollegen waren die Bezirke Sankt Georg, Altona und Bergedorf “, erläuterte Pressesprecher Oliver Bachmann. “In zwölf Fällen wurden zusätzlich Prüfungen von Geschäftsunterlagen durchgeführt beziehungsweise begonnen.”

Dabei wurden ersten Auswertungen nach elf Verstöße gegen Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 9,82 Euro pro Stunde, festgestellt. “Auch besteht in zwölf Fällen der Verdacht der Verletzung der Meldepflichten zur Sozialversicherung und der Beitragsvorenthaltung gemäß § 266a Strafgesetzbuch (StGB)”, führte Bachmann aus. “Ferner besteht in zwei Fällen der Verdacht des Betrugs gemäß § 263 StGB aufgrund des unrechtmäßigen Bezugs von Sozialleistungen.”

“Weiterhin wurden in mehreren Betrieben Verstöße im Bereich des Aufenthaltsrechts aufgedeckt. Den bisherigen Erkenntnissen nach handelt es sich bei fünf Arbeitnehmern um illegal aufhältige Personen, welche nicht über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet berechtigt”, erklärte Einsatzleiterin Damaris Klotzsche. “Gegen diese Beschuldigten wurden entsprechende Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts gemäß § 95 Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Somit wurden diese fünf illegal aufhältigen Personen sowie eine weitere Person mit legalem Aufenthalt, jedoch ohne für den geprüften Friseursalon gültige Dokumente, entgegen § 404 Sozialgesetzbuch III ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt.”

An den Prüfungen waren auch Bedienstete verschiedener Finanz- und Bezirksämter Hamburgs und der Handwerkskammer Hamburg beteiligt, welche jeweils im Rahmen eigener Zuständigkeiten Prüfungen im Bereich der Kassennachschau, des Gewerberechts und der Handwerksordnung durchführten.

“Auf dem Weg zu einem Prüfobjekt wurde zusätzlich durch Beamte der FKS im Rahmen der Eilzuständigkeit eine Sachbeschädigung aufgenommen und die Situation entschärft, welche drohte zu Handgreiflichkeiten zu führen. Der Sachverhalt wurde an die Polizei Hamburg übergeben. Auch wurde bei der Vernehmung eines beschuldigten Arbeitnehmers festgestellt, dass dieser zusätzlich gegen das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter verstoßen hat. Auch dieser Sachverhalt wurde zuständigkeitshalber an die Polizei weitergeleitet”, so Klotzsche.

Weitere Prüfungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu den jeweils festgestellten Verstößen in den geprüften Friseursalons beziehungsweise Barbershops dauern an.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument, insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, darstellt.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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