Zoll online – Pressemitteilungen – Liquids für E-Zigaretten unterliegen der Tabaksteuer

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Zoll leitet Strafverfahren gegen mehrere Tabakhändler ein


Sichergestellte Substitute

Bei der Überprüfung von Ladengeschäften für E-Zigaretten haben Zollbeamte einer Friedrichshafener Kontrolleinheit in den vergangenen Wochen mehrere Verstöße gegen das Tabaksteuerrecht ermittelt.

Im Raum Sigmaringen hielt ein Händler 1.650 unversteuerte Gebinde mit sogenannten Substituten bereit. Er gab an, dass dies “privat” sei, was die Zöllner bezweifelten.

Zuvor stellten die Beamten in Bad Saulgau knapp 500 Gebinde mit Liquids sicher.

Gegen die Geschäftsinhaber wurden Strafverfahren eingeleitet.

Im Bereich Friedrichshafen und Oberschwaben stellten die Zollbeamten vergangene Woche ebenfalls mehrere Hundert Gebinde fest. Auch hier leiteten sie in drei Fällen Verfahren ein.

Die Fälle wurden an die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm abgegeben.

Tabaksubstitute (Liquids) unterliegen seit Juli letzten Jahres der Tabaksteuer und werden nun nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten verstärkt vom Zoll kontrolliert.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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