Zoll online – Pressemitteilungen – “Wonderful Honey”

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Schachtel mit Einzelportionen "Wonderful Honey"

Zoll möchte sensibilisieren

Seit Beginn des Jahres häufen sich beim Zollamt Flughafen in München die Einfuhren von Waren (hauptsächlich aus der Türkei kommend), die als “Wonderful Honey” oder “Bitkisel Karisimli Macun Herbal” angemeldet werden.

Dabei handelt es sich um eine braune bis schwarze honigartige Masse. Diese Produkte sollen auf natürlichem Weg potenzfördernd sein. Enthalten ist jedoch der Wirkstoff Sildenafil, welcher in den vorliegenden Produkten allerdings nicht deklariert wird.

Sildenafil ist ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung der erektilen Dysfunktion und sollte nur unter Aufsicht eines Arztes eingenommen werden, denn für sildenafilhaltige Arzneimittel sind Neben- und Wechselwirkungen bekannt.

“Die Produkte sind als Arzneimittel einzustufen, die der Pflicht zur Zulassung unterliegen. Als Arzneimittel unterliegen sie der Verschreibungspflicht. Somit darf die Abgabe nur in Apotheken und nur auf Vorlage einer ärztlichen Verschreibung erfolgen. Für den Import gelten also die Vorgaben des § 73 Arzneimittelgesetz”, erklärte Thomas Müller, neuer Leiter des Zollamts Flughafen in München.

Die Waren werden eingezogen und vernichtet.


Schachtel mit Einzelportionen "Wonderful Honey"


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Schachtel mit Einzelportionen “Wonderful Honey

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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